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Dem Herrn

Carl Friedrich Stäudlin,

Doctor und Professor

in Göttingen,

zugeeignet

von dem Verfasser.

Vorrede.

Gegenwärtige Blätter, denen eine aufgeklärte, den menschlichen Geist seiner Fesseln entschlagende und eben durch diese Freiheit im Denken desto bereitwilligern Gehorsam zu bewirken geeignete Regierung jezt den Aus5 flug verstattet, mögen auch zugleich die Freiheit verantworten, die der Verfasser sich nimmt, von dem, was bei diesem Wechsel der Dinge ihn selbst angeht, eine kurze Geschichtserzählung voran zu schicken.

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König Friedrich Wilhelm II., ein tapferer, redlicher, menschenliebender und von gewissen Temperamentseigenschaften abgesehen 10 durchaus vortrefflicher Herr, der auch mich persönlich kannte und von Zeit zu Zeit Äußerungen seiner Gnade an mich gelangen ließ, hatte auf Anregung eines Geistlichen, nachmals zum Minister im geistlichen Departement erhobenen Mannes, dem man billigerweise auch keine andere, als auf seine innere Überzeugung sich gründende gut gemeinte Absichten unter15 zulegen Ursache hat, im Jahr 1788 ein Religionsedict, bald nachher ein die Schriftstellerei überhaupt sehr einschränkendes, mithin auch jenes mit schärfendes Censuredict ergehen lassen. Man kann nicht in Abrede. ziehen: daß gewisse Vorzeichen, die der Explosion, welche nachher erfolgte, vorhergingen, der Regierung die Nothwendigkeit einer Reform in jenem 20 Fache anräthig machen mußten; welches auf dem stillen Wege des akademischen Unterrichts fünftiger öffentlicher Volkslehrer zu erreichen war: denn diese hatten als junge Geistliche ihren Kanzelvortrag auf solchen Ton gestimmt, daß, wer Scherz versteht, sich durch solche Lehrer eben nicht wird befehren lassen.

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Indeffen daß nun das Religionsedict auf einheimische sowohl als auswärtige Schriftsteller lebhaften Einfluß hatte, kam auch meine Abhandlung unter dem Titel: „Religion innerhalb den Gränzen der bloßen

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