Das Corpus Juris Civilis: Bd. (1832. 852 p.)

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Karl Eduard Otto, Bruno Schilling, Carl Friedrich Ferdinand Sintenis
Carl Focke, 1832
 

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Página 585 - Stalthalters zu den gewöhnlichen Zeiten, wo sie den Herren gezahlt zu werden pflegten, erhoben, und in einer Kirche oder dem Schatzkasten der Stadt niedergelegt werden, in deren Bezirk die Besitzung gelegen ist, oder wenn eine Kirche im Orte selbst dazu nicht geeignet ist, so sollen sie...
Página 546 - ollen, worin sie geboren .•worden. Was ferner von Einem verbrochen -wird, das wird auf Gefahr der ganzen Zahl begangen , damit sie nämlich durch ihre Ernennungen...
Página 572 - Gewalt, die sie gehabt , verlieren , sondern auch mit der Strafe der Verbannung belegt, und in die öffentlichen Bergwerke gethan werden.
Página 586 - Alles klar macht, und zeigt, wer Grundeigentümer sei, und wem über die öffentlichen Steuern künftig qiiillirl werden, oder die Einkünfte zufallen oder verbleiben müssen.
Página 544 - Waare * 7 ), sondern diese selbst ohne Aufschub eingeliefert werden, damit sie Eisen aus guten...

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